1.Allgemeines
Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers
liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Sie sind Teil aller
Vertragsangebote des Verkäufers und dem Käufer mit jedem Angebot zur
Kenntnis gebracht. Sie werden mit Vertragsabschluss, in jedem Falle mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung, als verbindlich anerkannt.
Widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als
ausdrücklich ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie gesondert
schriftlich bestätigt wurden.
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener
Geschäfts-/Einkaufsbedingungen. Diesen Verzicht nimmt der Verkäufer
hiermit an, wobei der Käufer auf eine gesonderte Annahmeerklärung
verzichtet.
2.Preise
Alle Preise sind Nettopreise, die jeweilige Umsatzsteuer wird
zusätzlich berechnet. Kosten für Verpackung, Versand und sonstigen
Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.Liefermenge
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.
4.Versand, Liefer- und Leistungszeit
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt, soweit nicht
besonders schriftlich vereinbart, dem Verkäufer vorbehalten.
Liefertermine oder - fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, politische Ereignisse und so weiter -, auch
wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten
eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die
Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache geht auf den Käufer über, sobald
die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies
gilt nicht beim Kauf einer beweglichen Sache durch eine natürliche
Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann (Verbrauchsgüterkauf).
6.Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder unterlässt er bei
Abrufverträgen den Abruf innerhalb des vereinbarten Zeitraumes, so ist
der Verkäufer berechtigt, nach Aufforderung, die geschuldete Leistung
zu erbringen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung, oder, nach
Setzen einer Nachfrist von 3 Tagen Schadensersatz statt der Leistung zu
verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7.Untersuchungspflicht, Mängelrügen
Die von einem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere
Aufmerksamkeit erkennbaren Mängel (offensichtliche Mängel) sind vom
Käufer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Kaufsache dem Verkäufer
schriftlich anzuzeigen. Andere, nicht offensichtliche Mängel sind
innerhalb eines Jahres gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
Handelt es sich um den Kauf einer beweglichen Sache durch eine
natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt,
der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchsgüterkauf), so hat die
schriftliche Mängelanzeige innerhalb von 2 Jahren gegenüber dem
Verkäufer zu erfolgen.
Bei Geschäften zwischen Kaufleuten, die zum Betriebe ihres
Handelsgewerbes gehören (beidseitiges Handelsgeschäft) sind
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen dem
Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach
Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Bei
verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, errechnet von der
Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit
der Mängelrüge nachzuweisen. Die gelieferte Ware ist am Empfangsort
sofort nach Erhalt zu untersuchen.
8.Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des Käufers auf Beseitigung
des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung)
beschränkt. Bei deren Fehlschlagen kann der Käufer nach Setzen einer
angemessenen Nachfrist den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag
zurücktreten. Dies gilt nicht beim Kauf einer beweglichen Sache durch
eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchsgüterkauf).
9.Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist per Nachnahme oder sofort netto ohne Abzug
zahlbar. Der Käufer ist nur berechtigt, mit rechtskräftig
festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Zahlungsansprüchen
aufzurechnen. Unter den gleichen Voraussetzungen steht ihm ein
Zurückbehaltungsrecht zu. Wechsel- und Scheckannahme gelten vor
Einlösung nicht als Erfüllung. Die Zahlung durch Scheck oder
Überweisung in Verbindung mit der Verwendung eines Wechsels zum
Selbstdiskont ist erst Erfüllung, wenn der Käufer den Wechsel
eingelöst hat.
10.Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten
Waren sowie an den aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis
zur vollständigen Tilgung aller ihm aus Geschäftsverbindung zu dem
Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vor.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware und der aus
ihrer Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen jederzeit widerruflich im
Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt.
Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der
Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im
Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit
Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller
Ansprüche nach Satz 1. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer
abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange der
Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die
Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn
der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat auf Verlangen des
Verkäufers unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware
veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung
zustehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über
die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht
berechtigt. Er hat dem Verkäufer jede Beeinträchtigung der Rechte an
der im Eigentum des Verkäufers stehende Ware unverzüglich mitzuteilen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, das ihm zustehende Eigentum an den
Waren und an ihn abgetretene Forderung auf Verlangen des Käufers an
diesem zu übertragen, wenn und soweit deren Wert der dem Verkäufer
zustehenden Forderung um 20% übersteigt.
11.Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
12.Unwirksame Bedingungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- oder
Lieferbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind
verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der
nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
13.Anzuwendendes Recht
Zwischen den Vertragsparteien findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
14.Reparaturen
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines
Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die
Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten.
Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob
eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im
Ermessen des Verkäufers. Kosten für den Versand und Verpackung gehen
zu Lasten des Kunden. Auf die Ziffern 4 und 5 der Bedingungen wird
verwiesen. Auslieferungen von Reparaturgeräten erfolgen nur gegen
sofortige Bezahlung.
15.Export
Der Käufer ist verpflichtet, für die Einhaltung bestehender
Exportvorschriften, insbesondere Ausfuhrkontrollen und
Embargobestimmungen, bis zum Endverbraucher Sorge zu tragen.
16.Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Vertragsteile der Sitz des Verkäufers.
Gleiches gilt für den Gerichtsstand, sofern der Käufer Vollkaufmann im
Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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